| 2001.04 - Schneewittchen und die sieben Zwerge - Allein- oder Miturheber? |
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Schneewittchen und die sieben Zwerge - Allein- oder Miturheber? Autor: Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst Köln, Münster, Los Angeles Inhalt I. Genialer Einzelschöpfer oder Teamwork? I. Genialer Einzelschöpfer oder Teamwork? Das Bild des geniale Einzelschöpfers, der im stillen Kämmerlein vor sich hinbrütet, um begnadete Kunstwerke von überragender Bedeutung zu schaffen, entspricht zumeist nicht mehr der Regel. Denn in aller Regel wird heutzutage in allen Bereichen kreativer Tätigkeit Teamwork geleistet. Welche urheberrechtlichen Folgen das hat, wird nachfolgend beleuchtet. II. Die Grimmschen Märchen Wenn die Brüder Grimm über Schneewittchen und die sieben Zwerge schreiben, dann bleibt vor allem eins unklar: Wer von den beiden Brüdern hat den Text verfasst? Jacob oder Wilhelm? - diese Frage bleibt bei den Grimmschen Märchen unbeantwortet. Jacob und Wilhelm sind beide Miturheber, haben beide gemeinsam die "Grimmschen Märchen" aus der Taufe gehoben. Hier haben zwei Autoren an der Gestaltung eines Buches mitgewirkt. Es ist im Nachhinein nicht nachvollziehbar, wer von beiden welchen Teil geschrieben hat. Beide haben ihren Beitrag geleistet, der das Gesamtwerk hat entstehen lassen. Erst das Werk in seiner Gesamtheit ist vollständig, sinnvoll - und bringt letztendlich auch den wirtschaftlichen Erfolg ein. III. Wann liegt allgemein eine Miturheberschaft vor? Im Urheberrecht enthält § 8 UrhG Regelungen zur Miturheberschaft Danach ist Miturheber, wer die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt: 1. Persönliche geistige Schöpfung Der Teil des Werks muss eine persönliche geistige Schöpfung sein, d.h. es reicht nicht aus, eine Anregung zu erläutern oder die Schaffung des Werkes zu überwachen. Auch nicht Miturheber wird, wer Material sammelt, Hinweise gibt oder allgemein Material oder Motiv auswählt, Hilfstätigkeiten wie z.B. handwerkliche Arbeiten zu konkreten Entwürfen ausführt. Beispiel: Die Maus von der Sendung mit der Maus. Hier hatte ein WDR-Redakteur die Mausfigur handwerklich so weiter gebildet, dass sie filmisch verwendet werden konnte. Kein persönlich geistige Schöpfung und damit keine Miturheberschaft entschied das Oberlandgericht München. In der Forschung ist zu beachten, dass derjenige der forscht, die Ergebnisse aber nicht zu Papier bringt, nicht schöpferisch wirkt. Auf den Umfang des Beitrags kommt es nicht an. 2. Einheitlichkeit Die Frage, ob ein Werk gesondert verwertbar ist, stellt sich für den Zeitpunkt, in dem das Werk entsteht. Entsteht ein Werk Wort für Wort in gemeinschaftlicher Arbeit aller Miturheber, ist es natürlich einheitlich. Wenn mehrere Autoren einen Text zusammen formuliert haben, kann man davon ausgehen, dass ein einheitliches Werk vorliegt, so wie im vorliegenden Beitrag, den Sie, lieber Leser, gerade lesen. Problematisch wird die Unterscheidung dann, wenn unterscheidbar ist, welcher Autor was geschrieben hat, welcher Komponist, was komponiert hat. Ist die Unterteilung beispielsweise in einzelnen Kapiteln oder Abschnitten erfolgt, hängt die Einheitlichkeit davon ab, ob der einzelne Beitrag für sich gesehen unvollständig und ohne weitere Umgestaltung nicht verkehrsfähig ist. Gleiches gilt, wenn ein und dasselbe Werk innerhalb unterschiedlicher Stufen entsteht, z.B. einer der Miturheber seine Memoiren erzählt, der andere die Erinnerungen formuliert. Hier reicht es aus, wenn jeder der Miturheber seine eigene geistige Schöpfung (s. o.) erbringt, die ebenfalls nicht gesondert verwertbar ist. 3. Gemeinschaftliches Werk Das Werk muss gemeinschaftliche entstanden sein, d.h. die Miturheber müssen zusammen gearbeitet haben. Eine Zusammenarbeit liegt z.B. nicht vor, wenn ein Schüler das Werk seines Meisters nach dessen Tod vollendet. Die Beteiligten müssen den Willen haben, das Werk gemeinsam zu erstellen. Dazu gehört, dass sie sich über die Aufgabe verständigen. Charakteristisch ist, dass alle Miturheber ihre Beiträge unter die Gesamtidee unterordnen, d.h. dass alle das Ziel haben, das gemeinsame Werk zu schaffen. IV. Welche rechtlichen Folgen hat die Miturheberschaft? Um das Werk veröffentlichen oder verwerten zu können, müssen alle Miturheber einwilligen, d.h. vorher ihre Zustimmung dazu geben. Sprich: Allen Entscheidungen über die Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung muss erst jeder Miturheber zugestimmt haben. Allerdings darf ein Miturheber seine Zustimmung nicht "wider Treu und Glauben verweigern". Will heißen: Verweigert ein Miturheber seine Zustimmung, muss er dafür triftige Gründe haben. Um darüber zu entscheiden, werden die Interessen der einzelnen Parteien abgewägt. Die vertraglichen Abmachungen, sowie die Zweck und Ziele, die die Urheber mit ihrem Werk verfolgt haben, müssen darüber Aufschluss geben, ob der Miturheber seine Zustimmung verweigern durfte. V. Welcher Miturheber bekommt wieviel Geld? VI. Wie lange sind die Rechte der Miturheber geschützt? |

