| 2005.04 - Kein Schutz für HTML und einfache Formulare |
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Kein Schutz für HTML und einfache Formulare Inhalt HTML Formulare Für einen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG fehlt es an einer Darstellung technischer Art, wenn es sich um eine von äußeren Zwängen vorgegebene Gestaltung handelt. Ein Formular ist mangels systematisch oder methodisch geordneter Elemente, die einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sein müssten, auch kein Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 UrhG. Die Anordnung einer Suchmaske ist nur dann als Datenbank anzusehen, wenn die Zugangs- und Abfragemöglichkeiten selbst speziell gestaltet sind. An einer schöpferischen Leistung fehlt es jedoch dann, wenn das Abfragesystem üblich oder durch bloße Zweckmäßigkeiten in der jeweiligen Form gestaltet worden ist. Benutzeroberfläche einer Web-Seite Na dann, weiterhin gutes Gelingen beim Erstellen und Ausbau Ihrer Web-Site! |

