2005.04 - Kein Schutz für HTML und einfache Formulare Drucken

Kein Schutz für HTML und einfache Formulare
Autor: Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst Köln, Münster, Los Angeles

Inhalt
HTML
Formulare
Benutzeroberfläche einer Web-Seite

HTML
Web-Sites sind urheberrechtlich geschützt. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Einzelne Elemente der Web-Gestaltung sind hingegen nicht immer geschützt. So hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden, dass Ouelltexte, die in der Seitenbeschreibungssprache HTML geschrieben sind, nicht nach § 69 a UrhG schutzfähig sind, wenn diese nicht durch weitere Kodierungen, wie z.B. JAVA-Applets ergänzt werden.

Formulare
Formulare sind nicht nach § 69 a UrhG geschützt, da Benutzeroberflächen keine Computerprogramme im Sinne des § 69 a UrhG darstellen.

Für einen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG fehlt es an einer Darstellung technischer Art, wenn es sich um eine von äußeren Zwängen vorgegebene Gestaltung handelt.

Ein Formular ist mangels systematisch oder methodisch geordneter Elemente, die einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sein müssten, auch kein Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 UrhG. Die Anordnung einer Suchmaske ist nur dann als Datenbank anzusehen, wenn die Zugangs- und Abfragemöglichkeiten selbst speziell gestaltet sind. An einer schöpferischen Leistung fehlt es jedoch dann, wenn das Abfragesystem üblich oder durch bloße Zweckmäßigkeiten in der jeweiligen Form gestaltet worden ist.

Benutzeroberfläche einer Web-Seite
Mangels einzeln zugänglicher Elemente ist die Benutzeroberfläche einer Homepage (Web-Seite) auch keine Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 UrhG.

Na dann, weiterhin gutes Gelingen beim Erstellen und Ausbau Ihrer Web-Site!


 
Fredricks & von der Horst
Kanzlei Köln

Tel.: 0049 (0) 700-866 33 746
Fax: 0049 (0) 700-329 866 33
Email: kanzlei [at] vonderhorst.de
Internet: www.vonderhorst.de
Fredricks & von der Horst
Law Offices Los Angeles

Tel.: 001 (310) 820 3600
Fax: 001 (310) 820 1832
Email: fv [at] fredrickslaw.com
Internet: www.fredrickslaw.com
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.