| 2010.15 - US-Markteinstieg Chancen verbessern Die größten Fehler vermeiden |
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UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind. Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *Inhalt 1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local" 11. Teil: Die größten Fehler beim Markteinstieg in den USA - Fazit Chancen verbessern: Die größten Fehler beim Markteinstieg vermeiden Ein österreichischer Fabrikant hat mich neulich nach den größten Fehlern gefragt, die bei dem Markteinstieg in den USA gemacht werden. Nach meinen Erfahrungen sind das: (a) Das Unternehmen ist unterkapitalisiert und muss kurz vor dem Eintritt des Erfolgs aufgeben. - Abgestimmte Lösungen sind gefordert Diese Entscheidungen lassen sich häufig überhaupt nicht mehr oder nur mit sehr viel Aufwand an Zeit und Geld wieder rückgängig machen und beeinflussen das Geistige Eigentum, die Visa oder die lokalen Verträge. Viele talentierte Menschen und exzellente Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit großartigen Produkten und Leistungen versuchen nach wie vor auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, der noch immer als einer der lukrativsten auf der Welt gilt. Fazit Die Möglichkeiten sind in den USA nicht wirklich „unbegrenzt", aber wenn man optimal voraus plant und das Unternehmen auf eine solide Grundlage stellt, sind die Möglichkeiten nahezu unbegrenzt. Es erfordert viel persönliche Energie und finanzielle Ressourcen, diese Herausforderung zu meistern, aber die richtige Herangehensweise sichert einen guten Einstieg und die Ergebnisse rechtfertigen in aller Regel den Aufwand. * Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA. Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland. |

