Markteintritt USA 2011 Drucken

Brücke von Deutschland in die USA - Full Package

Unsere Kanzlei hilft seit Anfang der Neunziger Jahre insbesondere europäischen Mandanten dabei, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den US-Markt zu bringen. Wir bieten Ihnen für Ihren Markteintritt in den USA ein „Full Package":
- angefangen bei der Unternehmensgründung bzw. Firmengründung in den USA,
- über das Verhandeln und Aufsetzen des Vertragswerks (Employment Agreements, Commercial Lease Agreements, Lizenz- und Kaufverträge, Investor- und Joint Venture Agreements),
- Beratung und Begleitung bei der Durchführung der Visa-Verfahren
- bis hin zu der Registrierung von Copyrights, Marken und Patenten.

Unsere Einstellung und unser Team

„Ein guter Mandant kommt wieder! Ein zufriedener Mandant kommt wieder!" und: "Alles beginnt im Kopf!"

Wir möchten mit Ihnen wachsen und streben eine langfristige Partnerschaft mit Ihnen als unseren Mandanten an. Deshalb konzentrieren wir uns auf die uns gestellte aktuelle Aufgabe, behalten dabei jedoch auch stets das „big picture" im Blick: Umfassende Beratung heißt für uns auch unsere Mandanten nicht nur als „Fall" zu betrachten, sondern als Mensch mit seinen Ideen, Vorstellungen und Zielen. Wir helfen Ihnen mit unserem Rat bei der Verwirklichung Ihrer unternehmerischen "Träume".

Die anwaltliche Beratung bei der Unternehmensgründung erfordert Expertise auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Dank unseres spezialisierten Teams von Anwälten können wir Ihnen in allen Bereichen des Markteintritts in den USA und der US-Unternehmensgründung helfen.

„Wir sprechen und denken Deutsch!"

Unsere Anwälte sind sowohl in Europa als auch in den USA zugelassen. Vier Mitglieder sprechen deutsch, zwei davon sind in Deutschland als Anwalt zugelassen. Formulieren Sie einfach Ihre Wünsche in Deutsch, wir antworten Ihnen in Deutsch.

Andere Länder, andere Geschäftssitten

Wir weisen Sie auf Unterschiede in den Rechtssystemen und Geschäftsgebräuchen zwischen Europa und den USA hin, um typische Fehler im Anfangsstadium der Unternehmensgründung und/oder des Markteintritts sowie im späteren Verlauf zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, für Ihr Geschäft ein zutreffendes Gespür für die bestehenden Anforderungen in den USA zu entwickeln und sich nicht vorkommen, als wären Sie „in einem anderen Film!"

Unsere Mandanten: Eroberer neuer Märkte

Unsere Mandanten kommen aus den unterschiedlichsten Industriebereichen und Branchen. Neben Dienstleistern kleiner und mittelständischer Prägung und traditionellen Produktionsunternehmen vertreten wir Mandanten aus den Bereichen Entertainment und neue Medien, Engineering, IT, High-tech, Bio-tech oder Fashion Design. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie neue Märkte erobern wollen.

Unsere Dienste bei der Unternehmensgründung und beim Markteintritt

Das können Sie von unserer Kanzlei bei Ihrer Unternehmensgründung erwarten:

Rechtsberatung
• Beratung durch deutschsprachigen Rechtsanwalt;
• Beratung hinsichtlich der Wahl der Gesellschaftsform, Strukturierung von Einzelunternehmen oder verbundenen Unternehmen im internationalen Kontext;
• Vollumfassender Service bei der Firmengründung, inklusive Aufsetzen aller erforderlichen Dokumente sowie die komplette Übernahme des Gründungsschriftverkehrs mit den Behörden einschließlich Prüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens;

Steuerberatung
• Kontaktherstellung zu deutschsprachigem Steuerberater;

„Ihre erste Firmenadresse"
• Wir stellen auf Wunsch die Firmenadresse und den gesetzlich vorgeschriebenen Zustellungsbevollmächtigten. Wir fassen die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Firmen-up-dates ab und reichen die entsprechenden Unterlagen beim Staat ein;

Rund um Ihr Visum
• Wir beraten Sie im Hinblick auf die mit der Firmengründung zusammenhängenden Visa-Fragen für Sie persönlich, Ihr Familienmitglieder und Ihre Angestellten, reichen nach unserer Prüfung die Visa-Unterlagen für Sie bei den Behörden ein und begleiten Sie durch das gesamte Visa-Verfahren;

Wir schnüren Ihr „Vertrags-Paket"
• Wir übernehmen das Verfassen und Aushandeln von Verträgen im direkten Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und im weiteren Verlauf des Geschäftsbetriebes, z.B. Shareholder Agreements, Cooperation Agreements, Executive Agreements für Geschäftsführer und leitende Angestellte, Sales Representative Agreements, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Commercial Lease Agreements für Büro- und Lagerräume, Zuliefererverträge, etc.;

© + ® + TM = $
• Wir kümmern uns um Ihre gewerblichen Schutzrechte (Intellectual Property wie Trademarks, Service Marks, Anmeldungen von Copyrights und Patenten, Verfassen und Aushandeln von Lizenzverträgen (License Agreements);

Forderungseintreibung
• Wir mahnen Ihre säumigen Schuldner ab und verhandeln Rückzahlungsvereinbarungen. Unsere Litigation-Abteilung treibt ausstehende Forderung auf dem Klageweg ein.

Erstkontakt in Deutschland

Ihr Ansprechpartner in Deutschland: Rechtsanwalt Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

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  • Weitere Informationen:

UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern

Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind.

Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *

Inhalt

1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local"
2. Das richtige Produkt zur richtigen Zeit Speichern
3. Strukturierung der optimalen Gesellschaftsform
4. Der Name der Gesellschaft
5. Registrierung von Geistigem Eigentum
6. Visa und Green Cards
7. Finanzierung
8. Verträge vor Ort
9. Local Partners
10. Professionelle Beratung vor Ort
11. Chancen verbessern: Die größten Fehler beim Markteinstieg vermeiden - Fazit

 

 
Fredricks & von der Horst
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